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Frau für Klebsiella gestorben, ASL zu 800 Tausend Euro verurteilt

Frau für Klebsiella gestorben, ASL zu 800 Tausend Euro verurteilt

TARANTO - Tote Frau für Klesbiella, ASL von Taranto, verurteilt, 800 Euro zu entschädigen. Es schafft Präzedenzfälle für die Verurteilung des Asl von Taranto, weil es für den Tod eines seiner Patienten aufgrund einer im Krankenhaus erkrankten Infektion verantwortlich gemacht wird. Die Infektion namens Klesbiella bezieht sich auf die vielen Fälle, die auch im Perrino-Krankenhaus in Brindisi aufgetreten sind, wo die Angehörigen einiger Verstorbener eine Klage gegen das Gesundheitsunternehmen eingereicht haben, um genau zu überprüfen, ob es für den Tod ihres Angehörigen verantwortlich war. Im Fall von Tarano, der denen von Brindisi sehr ähnlich ist, wurde die ASL zu einer Entschädigung für den Schaden verurteilt, den die Angehörigen eines Patienten erlitten haben, der nach einer Infektion im Krankenhaus gestorben war. Insbesondere das Bakterium, das den Patienten getroffen hat, heißt Klebsiella. Es ist leicht in Krankenhäusern zu übertragen, die durch falsche Umwelthygiene, unregelmäßige Prophylaxe oder ein "Versagen" der Kette von Präventionsmaßnahmen gekennzeichnet sind eingesetzt werden, um eine pathogene Kontamination zu vermeiden.

Der Fall
Der vom Gericht von Taranto untersuchte Fall betrifft eine Patientin, die nach einem Sturz von einer Leiter, auf die sie geklettert war, um einige Zelte in ihrem Haus abzubauen, ein zervikales Gesichtstrauma gemeldet hatte. Die vorgenannte Frau, die sich einer ersten zervikalen Dekompressionsoperation und anschließend zwei weiteren Operationen der externen ventrikulären Ableitung rechts und dann links unterzogen hatte, starb nach einigen Tagen nach einer Meningo-Hirn-Infektion durch Klebsiella Pneumoniae.

Die Erben, vertreten durch den Anwalt Vito Cito, gingen zum Gericht, um die Verantwortung der ASL geltend zu machen, die sich vor Gericht gebildet hatte und die Ablehnung des von ihnen vorgeschlagenen Schadensersatzanspruchs beantragte.

Das Urteil
Das Gericht von Taranto stellte mit dem Urteil Nr. 2241/2019 fest, dass, sobald die nosokomiale (d. H. Krankenhaus-) Natur der Infektion aufgrund des Vorhandenseins eines Klebsiella-Bakteriums im Krankenhaus festgestellt wurde, die Verantwortung dem zuzuschreiben ist Institution, wenn diese nicht die Einhaltung der gemeinsamen Sorgfalts- und Umsichtsregeln nachweist, die zur Vermeidung des unglücklichen Ergebnisses erforderlich sind.

Insbesondere stellte er fest, dass " Die Haftung der Gesundheitseinrichtung für den Schaden, den der Patient erleidet, ist vertraglich geregelt, da die Aufnahme in das Krankenhaus zum Zwecke des Krankenhausaufenthaltes oder eines ambulanten Besuchs den Abschluss eines Vertrages unterliegt, vorbehaltlich der üblichen Regeln zur Nichterfüllung durch Art. 1218 ccm. Aufgrund dieses Vertrags muss die Einrichtung dem Patienten einen komplexen, allgemein definierten Gesundheitsdienst bieten, der neben dem Hauptdienst auch eine Reihe von Schutz- und Nebenpflichten umfasst (...) Für den durch medizinische Tätigkeit verursachten Schaden hat der Kläger die Last, das Bestehen des Pflegeverhältnisses, den Schaden und den Kausalzusammenhang zu begründen und nachzuweisen, während er die Last trägt, das Verschulden des Pfänders zu begehen (aber nicht zu beweisen) Arzt; Es liegt in der Verantwortung der Gesundheitseinrichtung, nachzuweisen, dass ein Versagen der Intervention in Bezug auf das, was vereinbart oder einigermaßen zuverlässig ist, auf einen Grund zurückzuführen ist, der nicht auf sich selbst zurückzuführen ist. "

Daher wies der Richter darauf hin, dass die ASL in diesem Fall nicht „l'' Einhaltung von Protokollen, die allgemein als wirksam zur Vorbeugung von Infektionen im Krankenhausumfeld anerkannt sind und aus denen nur die Nichtrückverfolgbarkeit der infektiösen Komplikation auf Verhaltensweisen abgeleitet werden kann, die sich positiv auf die Gesundheitsstruktur beziehen".

Schlussfolgerungen
Das Gericht stellte den nosokomialen Ursprung der Infektion fest, die den Tod der Patientin verursachte, und akzeptierte den von den Angehörigen der verstorbenen Patientin vorgeschlagenen Antrag auf Entschädigung, nachdem sie nicht nachgewiesen hatte, dass ihr Tod nicht auf sich selbst zurückzuführen war und verurteilt die ASL, die Gesamtsumme von rund 800.000 Euro zuzüglich Prozesskosten zu zahlen.

"Die vom Gericht von Taranto untersuchte Sachlage kennzeichnet nicht nur das Taranto-Krankenhaus, sondern auch viele andere ASLs, die auf dem gesamten italienischen Territorium vertreten sind", erklärt der Anwalt Vitale. Beispielsweise wurden 2015 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Tod von eingeleitet Im Perrino-Krankenhaus in Brindisi traten mehrere Patienten auf, die auf eine Kontraktion der Klebsiella-Infektion zurückzuführen waren. Unabhängig von der Feststellung von Straftaten ist die Bedeutung dieses Urteils des Gerichtshofs von Taranto zu erwähnen, das den Weg zum Ausgleich des Schadens für Patienten ebnet, die von Krankenhausinfektionen betroffen sind. "

Corvelva

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