Einverständniserklärung im neuen Ethikkodex 2014

Einverständniserklärung im neuen Ethikkodex 2014

Art. 33 Information und Kommunikation mit der betreuten Person

Der Arzt garantiert der betreuten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter verständliche und umfassende Informationen zur Prävention, zum diagnostischen Verfahren, zur Diagnose, zur Prognose, zur Therapie und zu diagnostisch-therapeutischen Alternativen, zu den vorhersehbaren Risiken und Komplikationen sowie zu deren Verhalten Der Patient muss während des Pflegeprozesses beobachten.

Der Arzt passt die Kommunikation an die Verständlichkeitsfähigkeit der unterstützten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters an und reagiert auf jede Aufforderung zur Klärung unter Berücksichtigung der Sensibilität und emotionalen Reaktivität derselben, insbesondere bei schwerwiegenden oder schlechten Prognosen, ohne Elemente der Hoffnung auszuschließen .

Der Arzt respektiert die notwendige Vertraulichkeit der Informationen und den Willen der betreuten Person, nicht informiert zu werden oder die Informationen an eine andere Person zu delegieren, und meldet dies in der Gesundheitsdokumentation.

Der Arzt garantiert die geringfügigen Elemente nützlicher Informationen, damit er seinen Gesundheitszustand und die programmierten diagnostisch-therapeutischen Interventionen versteht, um ihn in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.


Art. 34 Information und Kommunikation an Dritte

Die Weitergabe an Dritte kann unbeschadet der Bestimmungen der Artikel mit ausdrücklicher Zustimmung der betreuten Person erfolgen 10 und 12, wenn die Gesundheit oder das Leben der Person selbst oder anderer in großer Gefahr ist.

Der Arzt sammelt im Falle eines Krankenhauspatienten alle Namen der von ihm angegebenen Personen, um die Übermittlung sensibler Daten zu erhalten.


Art. 35 Einverständniserklärung und Widerspruch

Der Erwerb einer Einwilligung oder eines Widerspruchs ist ein Akt spezifischer und ausschließlicher Kompetenz des Arztes, der nicht delegiert werden kann.
Der Arzt unternimmt oder setzt keine diagnostischen Verfahren und / oder therapeutischen Interventionen fort, ohne zuvor eine Einverständniserklärung einzuholen oder wenn ein informierter Dissens vorliegt.

Der Arzt erwirbt in schriftlicher und unterschriebener Form oder mit anderen Methoden gleicher dokumentarischer Wirksamkeit die Zustimmung oder Ablehnung des Patienten in den Fällen, die durch das Gesetz und den Kodex vorgesehen sind, und in den Fällen, die vorhersehbar durch ein hohes Sterblichkeitsrisiko oder durch betroffene Ergebnisse belastet sind in relevanter Weise auf psycho-physische Integrität.

Der Arzt berücksichtigt die vom Minderjährigen in allen ihn betreffenden Entscheidungsprozessen geäußerten Meinungen gebührend.


Art. 36 Dringende und Nothilfe

Der Arzt stellt in dringenden und dringenden Fällen die notwendige Unterstützung in Übereinstimmung mit den Wünschen sicher, wenn diese zum Ausdruck gebracht werden, oder berücksichtigt die Vorbehandlungserklärungen, wenn sie sich manifestieren.


Art. 37 Zustimmung oder Widerspruch des gesetzlichen Vertreters

Im Falle eines minderjährigen oder arbeitsunfähigen Patienten holt der Arzt eine Einverständniserklärung oder einen Widerspruch des gesetzlichen Vertreters zu diagnostischen Verfahren und / oder therapeutischen Interventionen ein.
Der Arzt meldet der zuständigen Behörde den Widerspruch des informierten und bewussten Minderjährigen oder desjenigen, der die elterliche Gewalt gegen eine als notwendig erachtete Behandlung ausübt, und geht in Bezug auf die klinischen Bedingungen in jedem Fall unverzüglich mit den als unverzichtbar und nicht aufschiebbar erachteten Behandlungen fort.


Art. 38 Vorbehandlungserklärungen

Der Arzt berücksichtigt die schriftlichen Vorab-Behandlungserklärungen, die von einer fähigen Person unterschrieben und unterschrieben wurden und nach medizinischen Informationen, von denen eine dokumentarische Spur übrig bleibt.

Die vorherige Deklaration der Behandlung belegt die Freiheit und das Bewusstsein der Wahl der diagnostischen Verfahren und / oder therapeutischen Interventionen, die Sie unter Bedingungen einer vollständigen oder schwerwiegenden Beeinträchtigung der kognitiven oder bewertenden Fähigkeiten, die die Willensäußerung verhindern, durchführen möchten oder nicht aktuell.

Der Arzt überprüft unter Berücksichtigung der Vorab-Behandlungserklärungen deren logische und klinische Übereinstimmung mit dem aktuellen Zustand und inspiriert sein eigenes Verhalten, die Würde und Lebensqualität des Patienten zu respektieren, und gibt ihnen in der Gesundheitsdokumentation einen klaren Ausdruck.

Der Arzt arbeitet mit dem gesetzlichen Vertreter zusammen, indem er das Wohl des Patienten verfolgt und im Falle eines Konflikts das vom Rechtssystem vorgesehene entscheidende Urteil heranzieht und in Bezug auf die klinischen Bedingungen in jedem Fall unverzüglich mit den Behandlungen fortfährt, die als unverzichtbar und nicht verzögerbar angesehen werden.


Art. 39 Unterstützung des Patienten mit schlechter Prognose oder endgültiger Beeinträchtigung des Bewusstseinszustands

Der Arzt verlässt den Patienten nicht mit einer schlechten Prognose oder einer endgültigen Beeinträchtigung des Bewusstseinszustands, sondern hilft ihm weiterhin, und wenn er unter unheilbaren Bedingungen seine Arbeit in die Beruhigung von Schmerzen und die Linderung von Leiden einprägt, schützt er den Willen, die Würde und die Qualität von Leben.

Im Falle einer endgültigen Beeinträchtigung des Bewusstseinszustands des Patienten setzt der Arzt die Schmerztherapie und Palliativversorgung fort und führt unter Berücksichtigung der Vorbehandlungserklärungen Behandlungen zur Unterstützung lebenswichtiger Funktionen durch, sofern dies als verhältnismäßig erachtet wird.

Corvelva

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