Darf der Arbeitgeber einen Tampon am Arbeitsplatz als obligatorische Präventivmaßnahme verwenden?

Die Antwort ist kurz und bündig: Nein!*
In Bezug auf die Durchführung von Abstrichen und serologischen Untersuchungen im Betrieb ist eine Auferlegung durch den Arbeitgeber derzeit nicht unbedingt möglich. Mal sehen warum...
Das gemeinsame Protokoll zur Aktualisierung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2- / COVID-19-Virus am Arbeitsplatz1 (in der neuesten Fassung vom 6. April 2021) spricht eindeutig von einer Temperaturerfassung, ohne die Möglichkeit zu erwähnen, Arbeiter antigenen, molekularen und serologischen Tests zu unterziehen, und nur in Nummer 12 des Protokolls ist vorgesehen, dass:
„Der zuständige Arzt in Anbetracht seiner Rolle bei der Risikobewertung und in der Gesundheitsüberwachung, kann vorschlagen (daher nicht verpflichtend) die Annahme von Testen / Screening, wenn dies für nützlich erachtet wird, um die Verbreitung der Virus..."
Wenn es stimmt, dass diese Test- / Screening-Strategien bei Arbeitnehmern nicht im Widerspruch zum oben genannten Protokoll mit Artikel 41 der Verfassung stehen2 (private wirtschaftliche Initiative ist kostenlos. Sie kann nicht im Widerspruch zum gesellschaftlichen Nutzen oder in einer Weise durchgeführt werden, die die Sicherheit, Freiheit, Menschenwürde beeinträchtigen könnte) und gemäß Artikel 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches3 (der Unternehmer ist verpflichtet, bei der Führung des Unternehmens die Maßnahmen zu treffen, die je nach Art der Arbeit, Erfahrung und Technik erforderlich sind, um die körperliche Unversehrtheit und die moralische Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu schützen), daran erinnert, dass Artikel 5 des Arbeitnehmerstatuts4 sieht ein Veto gegen die Einführung des Tests als obligatorische Ansteckungsmaßnahme vor:
„Prüfungen durch den Arbeitgeber auf Eignung und Gebrechlichkeit des Arbeitnehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall sind untersagt. Die Kontrolle von krankheitsbedingten Abwesenheiten kann nur durch die dazu verpflichteten Kontrolldienste der zuständigen Sozialversicherungsträger erfolgen auf Verlangen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat das Recht, die körperliche Eignung des Arbeitnehmers durch öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Fachinstitutionen überprüfen zu lassen.“
Hier sind wir wieder beim entscheidenden Punkt: der Arbeitgeber kann keine Untersuchungen / Vorsorgeuntersuchungen als obligatorische Präventionsmaßnahme am Arbeitsplatz vorschreiben und nur auf Empfehlung des zuständigen Arztes oder der zuständigen Gesundheitsinstitutionen, unter Beachtung der geltenden Gesetzgebung, können Test- / Screening-Strategien immer und in jedem Fall immer auf freiwilliger Basis übernommen werden.
Um diesen Punkt vollständig und transparent erläutern zu können, sei eine kleine Gegenposition des Arbeitsrichters von Ancona vom letzten 18. Februar 2021 erwähnt (das Urteil liegt uns nicht vor, sondern nur journalistische Informationen)5 der eine Krankenschwester verurteilte, die sich geweigert hatte, sich dem Abstrich zu unterziehen, da der Abstrich im Gegensatz zum Impfstoff "keine medizinische Behandlung ist und daher das durch Artikel 32 der Verfassung garantierte Recht nicht berücksichtigt". Vielmehr stellt der Test "eine bloße diagnostische Erleichterung dar, die höchstens einer ärztlichen Untersuchung vergleichbar ist und dem Anschein nach nicht geeignet ist, die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers zu beeinträchtigen", aber es sei daran erinnert, dass es sich nicht nur um eine Minderheitsposition handelt , hat der Pflegeberuf ein spezifisches biologisches Risiko, dass die ausgeübten Aufgaben anders als jede andere Art von Arbeit wahrgenommen werden.
Wenn wir diese Ausnahme ebenfalls hinzufügen möchten, könnten wir die Antwort wie folgt umformulieren: Der Arbeitgeber kann keinen Test / Screening als obligatorische Präventivmaßnahme am Arbeitsplatz vorschreiben und nur auf Empfehlung des zuständigen Arztes oder der zuständigen Gesundheitseinrichtungen können gemäß den geltenden Gesetzen Test- / Screening-Strategien immer und in jedem Fall angewendet werden auf freiwilliger Basis, jedoch dringend empfohlen für einige sehr eingeschränkte Arbeitskategorien, in denen ein biologisches Risiko als spezifisches Risiko der ausgeführten Aufgaben besteht.
Das Datenschutzproblem im Zusammenhang mit Tampons und Tests im Unternehmen
Das Thema Datenschutz bei der Behandlung von Gesundheitsdaten ist keineswegs zweitrangig. Wenn tatsächlich, wie ersichtlich, die Temperaturmessung gemäß den Bestimmungen der Anti-Ansteckungsprotokolle und gemäß der Position des Garantiegebers auch in seinen FAQ behandelt werden kann5 (es wird angegeben, dass sich die Garanrte zur Temperaturerfassung geäußert hat, es ist jedoch absolut verboten, die Daten als eine Form der Überwachung zu archivieren), wenn der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis Tests / Screenings bei Mitarbeitern anwendet, wie Würde er die Gesundheitsdaten verwalten? Aufgrund der geltenden Gesetzgebung ist die einzige Rechtsgrundlage, die heute verwendet werden kann, die der freien, spezifischen, ausdrücklichen und unmissverständlichen Einwilligung oder die freiwillige Grundlage, auf der der Arbeitnehmer der Datenverarbeitung gemäß Artikel 4 Absatz 11 des DSGVO - Datenschutzgrundverordnung (EU / 2016/679):6
"Jede Äußerung des freien, bestimmten, informierten und eindeutigen Willens des Betroffenen, mit dem dieser seine Zustimmung durch eine eindeutige positive Erklärung oder Handlung zur Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten ausdrückt"
Wir erinnern Sie daran, dass dieser Artikel aufgrund der geltenden Gesetzgebung vom 4. August 2021 datiert ist. Wir werden ihn überwachen und aktualisieren, wenn sich die Gesetzgebung ändert.
Pad für Showmitarbeiter
Mit dem DPCM 2. März 2021 wurden eine Reihe von Einschränkungen in Bezug auf Regionen, Farben usw. eingeführt, aber in den Anhängen dieses DPCM, genau in Anhang 26 bis Punkt 22, heißt es:
„Stellen Sie eine regelmäßige Kontrolle der Arbeiter durch spezifische Tests vor, um die Infektion zu überprüfen. Antigen-Pad für Künstler und Arbeiter 48 Stunden vor Produktionsbeginn (einschließlich der gesamten Probenzeit), alle 72 Stunden für die gesamte Dauer der Produktion selbst zu wiederholen.“
Das Absurde ist, dass dieses DPCM in seinem Artikel 57 die Frist auf den 6. April 2021 gesetzt hat, aber mit dem Gesetzesdekret 44, dem berühmten Dekret über die Verpflichtung von Sanitärarbeitern, in Artikel 1 Absatz 1 heißt es:
"1. Vom 7. April bis 30. April 2021 (dem Tag nach Ablauf des vorgenannten Ministerpräsidentenerlasses) werden die in der am 2. März 2021 angenommenen Bestimmung genannten Maßnahmen angewendet ..."
Das Gesetzesdekret Nr. 44/21 wurde dann mit Änderungen durch das Gesetz vom 28. Mai 2021, Nr. 76 (in GU 31, Nr. 05).
Beachten Sie, dass der Puffer alle 72 Stunden für Showbusiness-Beschäftigte nicht, wie erwähnt, im Premierministerdekret vom 2. März 2021, sondern in dessen Anlage 26 enthalten ist. Die Anlage umfasst 299 Seiten und Punkt 22 der Anlage 26 ist eine Seite 286!
Mit einem stark umstrittenen Gesetzesdekret, das unter starkem öffentlichen Druck in ein Gesetz über die Impfpflicht des Gesundheitspersonals umgewandelt wurde, werden nicht so sehr die Bestimmungen des Ministerpräsidentenerlasses vom 2. März 2021, sondern die Bestimmungen einer Zeile 299 wurden "für immer" Seiten seiner Anhänge erweitert.
Ich erinnere alle daran, dass wir beim Chatten in der Bar sagen können, dass diese Regel illegal ist, aber tatsächlich existiert und gilt sie und die Sanktion muss angefochten und das Gesetz vor Gericht abgeschafft werden, da sie wissen, dass sie ein neues Dekret erlassen können, das Ihre Handlung möglicherweise vergeblich macht. Hässlich? Ja, ekelhaft, aber angesichts der aktuellen Situation muss man ein pessimistisches Auge haben, denn das ist Italien heute, rechtlos und nicht in der Lage, klar und logisch in seinen Regeln zu sein. Es wird nicht erklärt, wie ein Arbeitnehmer in der Unterhaltungsbranche ein spezifisches biologisches Risiko für seinen Job haben kann, und es bleiben sehr starke Zweifel in Bezug auf die Privatsphäre.
Quellen:
- https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5383&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto
- https://www.senato.it/1025?sezione=122&articolo_numero_articolo=41
- https://www.gazzettaufficiale.it/atto/serie_generale/caricaArticolo?art.progressivo=0&art.idArticolo=2087&art.versione=1&art.codiceRedazionale=042U0262&art.dataPubblicazioneGazzetta=1942-04-04&art.idGruppo=262&art.idSottoArticolo1=10&art.idSottoArticolo=1&art.flagTipoArticolo=2
- https://www.brocardi.it/statuto-lavoratori/titolo-i/art5.html
- https://www.garanteprivacy.it/temi/coronavirus/faq
- https://www.altalex.com/documents/news/2018/04/12/articolo-4-gdpr-definizioni