Gesetzesdekret vom 21. September 2021, Nr. 127

Das Gesetzesdekret vom 21. September 2021, Nr. 127, „Dringende Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Durchführung öffentlicher und privater Arbeiten durch Ausweitung des Anwendungsbereichs der COVID-19-Grünzertifizierung und Stärkung des Screening-Systems“.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns inmitten eines weiteren Engpasses, der für die meisten von uns sicherlich und unweigerlich weitere Ängste mit sich bringt. Wir werden Ihnen nicht sagen, dass wir keine Angst oder Angst haben dürfen, denn es ist klar und offensichtlich, dass der Moment sehr hart ist und wir nicht gerne Regenbogen spielen. Einige Punkte können wir jedoch gemeinsam analysieren und uns gegenseitig ermutigen Widerstand leisten, mehr, insieme.
Der erste zu berücksichtigende Punkt ist die Dauer der Green Pass-Pflichtbestimmungen (wir nennen es so, aber rechtlich ist es als COVID-19 Green Certificate definiert) am Arbeitsplatz: Es beginnt am 15. Oktober und seine Frist wird in a . festgesetzt sehr krasse, bekräftigte Art. mehrmals im Text: "spätestens als 31. Dezember 2021, Frist zur Beendigung des Ausnahmezustands".
Es ist nicht unsere Absicht, Optimismus zu verbreiten, weil wir noch alles erwarten können, aber wir berücksichtigen die Tatsache, dass, anstatt die Bestimmungen an eine hypothetische "Fortsetzung des Ausnahmezustands" zu binden, hier nicht nur ein Datum gesetzt wird, sondern es ist eindeutig gekennzeichnet als "Frist für die Beendigung des Ausnahmezustands" Prognosen zu möglichen Erweiterungen sind ebenfalls nicht enthalten. Was auch immer die Systempresse veröffentlicht, deutet derzeit nichts auf Erweiterungen in diesem Sinne hin und auf jeden Fall verlieren dieser Text und seine gesetzlichen Bestimmungen zum 31 ihre Gültigkeit.
Dies bedeutet, dass wir diesen Zeithorizont zumindest für den Moment im Auge behalten und die zweieinhalb Monate, die uns trennen, besser managen müssen. Wir können es schaffen! Diese Definition zum Stichtag 31. bleibt unseres Erachtens jedoch indikativ.
Es könnte sein, dass wir die letzte Klemme erreicht haben und es sehr wenig gibt, um "atmen" zu können (nicht das Ende von all diesem Mist zu sehen, okay, aber zumindest etwas Licht in den Wolken zu sehen). Also, jetzt ist nicht die Zeit aufzugeben!
Wir erinnern Sie daran, dass die einzige Verifizierungsmethode die übliche offizielle App des Gesundheitsministeriums ist. Verifizierung C19, die es der Prüfstelle technisch nicht erlaubt, auf andere Daten als Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und grünes Licht (oder blaues Licht, je nachdem, ob der Grenn-Pass für Italien oder für Europa gültig ist) zuzugreifen.
Hinweis: Dies gilt für alle Kategorien mit Ausnahme des Schulsektors, der ebenfalls ein System namens . verwendet SIDI worüber wir in einem anderen Artikel sprechen werden und der auch die Frist des gp deutlich macht.
Die Tatsache bleibt das der Arbeitgeber darf nichts zum Impfstatus erfragen oder Tampons zum Betreten des Arbeitsplatzes auferlegen und alles, was bisher zum Schutz personenbezogener Daten veröffentlicht wurde, bleibt daher gültig akzeptiere keine entsprechenden Anfragen und verteidige dich weiterhin gegen alle Versuche, unter Berufung auf das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre sowie auf die in den letzten Monaten eingegangenen Klarstellungen durch den Garanten selbst, der erläuterte, wie Der Arbeitgeber kann nicht in den Besitz der Impfdaten des Arbeitnehmers und anderer Daten über seinen Gesundheitszustand gelangen. Dieser Punkt ist wichtig, wir bestreiten den Grünen Pass von Grund auf sowohl als Idee als auch als Norm, aber innerhalb der Norm selbst muss jeder unterschiedlichen Anwendung mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden.
Wir kommen nun zu dem Teil des Textes, der den Arbeitsaspekt am meisten betrifft:
Öffentlicher Sektor (Artikel 1 Absatz 6)
"3. Das in Absatz 1 genannte Personal, falls es mitteilt, dass es nicht im Besitz der grünen COVID-19-Zertifizierung ist oder wenn es zum Zeitpunkt des Zugangs zum Arbeitsplatz nicht über die oben genannte Zertifizierung verfügt (...), sie gelten als ungerechtfertigt abwesend bis zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung, spätestens jedoch bis zum 31. Für die in der ersten Frist genannten Tage ungerechtfertigter Abwesenheit wird keine Vergütung oder sonstige Vergütung oder Bezüge, gleich welcher Art, fällig.“
Privater Sektor (Artikel 3 Absatz 6)
"6. Die in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer, wenn sie mitteilen, dass sie nicht im Besitz der grünen COVID-19-Zertifizierung sind oder wenn sie zum Zeitpunkt des Zugangs zum Arbeitsplatz nicht über die oben genannte Zertifizierung verfügen, (...) , gelten als ungerechtfertigt abwesend bis zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung und in jedem Fall spätestens bis zum 31. Für die Tage ungerechtfertigter Abwesenheit wird kein Gehalt oder sonstige Vergütung oder Bezüge, wie auch immer genannt, fällig.“
Sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor wird festgelegt, dass es keine disziplinarischen Konsequenzen gibt und das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten wird. Dies bedeutet, dass diese ungerechtfertigten Abwesenheiten nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund oder einer Herabstufung oder anderen "Strafen" führen können und jedem anderen Antrag entschieden widersprochen werden muss. Diesbezüglich gibt es bereits günstige Strafen für Suspendierungen oder Entlassungen, die nicht den Verfahrensvorschriften entsprechen, und hier ist es erforderlich, in diesem Punkt standhaft zu bleiben.
Was passiert, wenn ich keinen Green Pass habe? Bin ich suspendiert? Sanktioniert?
Nein, aber Sie können den Arbeitsplatz nicht betreten und Ihre Abwesenheit ist unbezahlt. Es wird nicht mehr erwartet (wie es im Entwurf war) lAussetzung des Arbeitsverhältnisses, außer im Einzelfall, der ausschließlich Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten betrifft die einen befristeten Vertrag für die Vertretung des abwesenden Arbeitnehmers in Anspruch genommen haben: In diesem Fall kann das Unternehmen nach 5 aufeinander folgenden Tagen Abwesenheit den Arbeitnehmer für höchstens 10 Tage suspendieren, die nur einmal verlängert werden kann, wenn es eine Ersatz des Arbeitnehmers:
Unternehmen mit weniger als fünfzehn Mitarbeitern (Art. 3 Abs. 7) "7. Für Unternehmen mit weniger als fünfzehn Mitarbeitern nach dem fünften Tag der ungerechtfertigten Abwesenheit im Sinne von Absatz 6, der Arbeitgeber von Die Arbeit kann den Arbeitnehmer für die Dauer von suspendieren die des für die Vertretung vereinbarten Arbeitsvertrages, in jedem Fall für einen Zeitraum von höchstens zehn Tagen, verlängerbar um einmalig und spätestens bis zum vorgenannten Stichtag 31. Dezember 2021. "
Daher maximal 20 Tage.
Der Sanktionsknoten
Die Absätze 4 und 5 dieses Gesetzesdekrets sind für Arbeitgeber von größtem Interesse.
"4. Die Arbeitgeber nach Absatz 1 sind verpflichtet, zu überprüfen Einhaltung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Bestimmungen. Für i Arbeitnehmer nach Absatz 2, Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Absatz 1 sowie von den in Absatz XNUMX genannten Themen ersten Periode, wird auch von den jeweiligen Arbeitgebern durchgeführt."
"5. Die in Absatz 1 genannten Arbeitgeber legen bis zum 15. Oktober 2021 die Arbeitsabläufe für die Durchführung der in Absatz 4 genannten Kontrollen fest, auch stichprobenartig, wobei nach Möglichkeit vorrangig zu berücksichtigen ist, dass diese Kontrollen durchgeführt werden zum Zeitpunkt des Zugangs zum Arbeitsplatz und identifizieren Sie mit einem förmlichen Akt die Personen, die für die Feststellung der Verstöße gegen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pflichten verantwortlich sind. Die Überprüfungen der grünen COVID-19-Zertifizierungen werden in der angegebenen Weise durchgeführt durch das Dekret des Präsidenten des Ministerrats
gemäß Artikel 9 Absatz 10 angenommen. "
Was passiert, wenn der grüne Pass nicht verifiziert wird? Die Antwort ist immer in Absatz 9 der Artikel 1 und 3, und hier müssen wir zurück zu Gesetzesdekret vom 25. März 2020, nr. 19, Art. 4 Absätze 1, 3, 5, 9, auf die sich der Text bezieht; von dort berichten wir folgendes:
"Kunst. 4. Sanktionen und Kontrollen 1. Sofern es sich nicht um eine Straftat handelt, wird die Nichtbefolgung der Maßnahmen (.....) mit der Verwaltungssanktion der Zahlung einer Summe von 400 bis 3.000 Euro geahndet und die Zuwiderhandlung von Strafen nicht beantragt nach Artikel 650 des Strafgesetzbuches oder einer anderen gesetzlichen Befugnis zur Übertragung von Befugnissen aus gesundheitlichen Gründen im Sinne von Artikel 3 Absatz 3. 5. Bei wiederholtem Verstoß gegen dieselbe Bestimmung ist die verwaltungsrechtliche Sanktion verdoppelt und das Zubehör wird maximal angewendet. 9. Der Präfekt, der den Minister des Innern im Voraus informiert, stellt die Durchführung der Maßnahmen sicher, indem er die Polizei und erforderlichenfalls die Streitkräfte hinzuzieht, nachdem er die zuständigen Territorialkommandos konsultiert hat. (...) » .
Für die Mitarbeiter lesen wir dann:
«Für die in Absatz 7 genannten Verstöße wird die in Absatz 1 des vorgenannten Artikels 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 von 2020 wird in Euro von 600 bis 1.500 festgelegt "
Absatz 7 lautet wie folgt:
«7. Der Zutritt des Personals zu den in Absatz 1 genannten Arbeitsstätten unter Verletzung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Pflichten wird mit der in Absatz 8 genannten Sanktion und den disziplinarischen Folgen nach den jeweiligen Vorschriften, denen sie angehören, geahndet bleiben unberührt."
Daher riskiert der Arbeitnehmer eine Sanktion in Höhe von 600 € bis 1.500 € mit möglichen disziplinarischen Konsequenzen, während der Arbeitgeber eine Sanktion von 400 € bis 3.000 € riskiert.
Es bleibt absurd, wie man zunächst sagen kann, dass der Arbeitgeber sanktioniert wird, wenn er den Besitz des Grünen Passes nicht kontrolliert, wobei die Einfügung nach dem Kontrollplan vorsehen kann, dass diese auch stichprobenartig erfolgen: tatsächlich Artikel 5 Absatz 1 und 3, sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich, sieht die Möglichkeit von Stichprobenkontrollen vor, aber es ist nicht ersichtlich, wie diese Bestimmung friedlich mit den oben beschriebenen Strafen koexistieren kann, falls Mitarbeiter ohne Green Pass innerhalb des Unternehmens gefunden werden, bei Gelegenheit von Kontrollen der FF.OO (Polizeikräfte). ein einfaches beispiel? Ein Unternehmen beschließt, nur 50 von insgesamt 200 Mitarbeitern zu beproben (laut Dekret legitim), aber würde der Arbeitgeber nach dem Eintreffen der Polizei und der damit verbundenen Überprüfung auch nur einer Person ohne Grünen Pass sanktioniert? Wie können sie nachweisen, dass sie nicht stichprobenartig nach Art. 3 Abs. 5 geprüft hat? Verstehst du den totalen Unsinn?
Im Moment wollten wir diese Aspekte unterstreichen, natürlich überlassen wir es jedem von euch, ihre Auswirkungen abzuschätzen, wir geben keine Kompromisse gerne nach, aber es geht ums Überleben und es ist offensichtlich und offensichtlich, dass nicht jeder dazu in der Lage sein wird sich leisten, zwei Monate an bezahltem "Nicht-Urlaub" zu bleiben; Daher erinnern wir Sie daran, dass die Schnellabstriche eine Möglichkeit bleiben, den Green Pass zu erhalten, dass die "kontrollierten" Preise erneut bestätigt wurden und dass die ungerechtfertigte Abwesenheit nur an den Tagen vorgesehen ist, an denen Sie den Green Pass nicht haben (kann ich nicht heute haben und morgen früh wieder haben). Die Situation ist für Unternehmen potenziell explosiv, wir hoffen, dass sie die Absurdität dieser Vorschriften erkennen und die Schwierigkeiten, die ihnen diese Regierung und nicht ihre Mitarbeiter verursachen.
Beachten Sie, dass all dies offensichtlich wieder auf einen "Klassen"-Kampf drängt: Was man mit diesen verrückten und nutzlosen Normen erreichen will, ist ein Krieg zwischen den Menschen; Es liegt an uns, zu versuchen, es nicht zu schüren und die Schlupflöcher zu unserem Vorteil zu nutzen, sondern nach Möglichkeit auch klarzustellen, dass die Person, die für die folgenden Unannehmlichkeiten verantwortlich ist, derjenige ist, der diese Gesetze konzipiert hat und nicht wir, dass die Absurditäten werden von anderen gedacht und nicht von uns; Lassen Sie uns nicht müde werden, hervorzuheben, dass diese Bestimmungen für den Schutz der öffentlichen Gesundheit völlig nutzlos sind, sondern in jeder Hinsicht ausschließlich strafend gegenüber der Bevölkerung bleiben.
Trotzdem ermutigen wir Sie noch einmal, nicht aufzugeben, vielleicht fangen wir an, das Licht am Ende des Tunnels zu erblicken, und in jedem Fall können wir unser Recht auf Leben nur so verteidigen: in jeder Hinsicht und um jeden Preis Widerstand leisten.
Corvelva-Stab
1 HINWEIS: der Green Pass muss, sofern erforderlich, nach den Bestimmungen der Erlass des Premierministers vom 17. Juni 2021, auch vom Datenschutzgaranten autorisiert. Jede andere Anfrage ist als illegitim und rechtswidrig anzusehen, wie zum Beispiel das präventive Einsammeln von Impfausweisen oder QR-Codes. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter muss den Besitz des Grünen Passes für jeden Arbeiter oder jede Probe täglich überprüfen. Wir empfehlen Ihnen, die Bestimmungen Ihres Arbeitgebers sorgfältig zu überwachen, indem Sie dem Datenschutzgaranten widerrechtliche Anfragen melden. Diese durch das Dekret zugeschriebene Diskretion wird sicherlich eine freie Auslegung und Durchsetzung unserer Rechte provozieren.
2 HINWEIS: In diesem Artikel haben wir uns nicht mit dem gesamten Gesetzesdekret vom 21. September 2021, Nr. 127, wir werden dies in den nächsten Stunden oder Tagen tun, aber wir laden Sie ein, die Kunst zu lesen. 2, „Verwendung der grünen COVID-19-Zertifizierungen durch Richter in Justizbehörden“, Art. 5, „Dauer der grünen COVID-19-Zertifizierungen“ und Art. 4, „Dringende Maßnahmen zur Durchführung von Antigen-Schnelltests“