Datenschutzgarant: „Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter nicht fragen, ob sie gegen Covid geimpft wurden. Im Gesundheitssektor können nicht geimpfte Personen auf Anraten eines kompetenten Arztes von bestimmten Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden. "

Die Privatsphäre von Grante verdeutlicht dies in einigen FAQ zur Impfung von Arbeitnehmern. Fokus auf Gesundheitsarbeit. Für den Garanten, bis eine Intervention des nationalen Gesetzgebers vorliegt, der bewertet, ob die Anti-Covid-19-Impfung als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe, Arbeitsaktivitäten und Pflichten derzeit bei direkter Exposition gegenüber "biologischen Arbeitsstoffen" festgelegt werden soll. Während der Arbeit werden, wie im Gesundheitskontext, der ein hohes Risiko für Arbeitnehmer und Patienten mit sich bringt, die für bestimmte Arbeitsumgebungen vorgesehenen „besonderen Schutzmaßnahmen“ angewendet, einschließlich der Unfähigkeit, bestimmte Aufgaben auszuführen.
18 FEB - Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bitten, sich gegen Covid impfen zu lassen, um Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten und bestimmte Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise im Gesundheitssektor? Können Sie den zuständigen Arzt nach den Namen der geimpften Mitarbeiter fragen? Oder die Arbeitnehmer direkt um Bestätigung der Impfung bitten?
Diese Fragen wurden vom Datenschutzgaranten mit einer bestimmten FAQ mit der Absicht beantwortet - liest eine Notiz des Garanten -, Unternehmen, Einrichtungen und öffentlichen Verwaltungen nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in der EU korrekt anwenden können Notfallkontext, auch um eine mögliche rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern und unnötige Verwaltungskosten oder mögliche diskriminierende Auswirkungen zu vermeiden.
In der FAQ wird erklärt, dass der Arbeitgeber auch mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder durch den zuständigen Arzt die Namen des geimpften Personals oder eine Kopie der Impfbescheinigungen nicht erwerben kann. Dies ist nach den Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder nach den Bestimmungen zu gesundheitlichen Notfällen nicht zulässig.
Die Zustimmung des Mitarbeiters kann in diesen Fällen keine Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung darstellen. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber auf der Grundlage des aktuellen Rechtsrahmens nur die vom zuständigen Arzt erstellten Eignungsurteile für den jeweiligen Arbeitsplatz erwerben.
Der Garantiegeber stellte außerdem klar, dass - bis zu einer Intervention des nationalen Gesetzgebers, die möglicherweise eine Impfung gegen Covid-19 als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe, Arbeitstätigkeiten und Pflichten vorschreibt - bei direkter Exposition gegenüber "biologischen Arbeitsstoffen" während der Arbeit Wie im Gesundheitskontext gelten auch die geltenden Bestimmungen zu den "besonderen Schutzmaßnahmen" für solche Arbeitsumgebungen (Artikel 279 des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008). unter anderem die Unfähigkeit, bestimmte Aufgaben auszuführen.
Auch in diesen Fällen kann nur der zuständige Arzt in seiner Funktion der Verbindung zwischen dem Gesundheitssystem und dem Arbeitskontext personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Impfung von Mitarbeitern verarbeiten. Der Arbeitgeber muss sich daher darauf beschränken, die vom zuständigen Arzt bei teilweiser oder vorübergehender Unfähigkeit angegebenen Maßnahmen organisatorisch umzusetzen.
Hier sind die FAQs:
1. Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter um Bestätigung der Impfung bitten?
NO.
Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer nicht auffordern, Angaben zu ihrem Impfstatus oder Kopien von Dokumenten zu machen, aus denen hervorgeht, dass sie gegen Covid-19 geimpft wurden. Dies ist nach den Notfallbestimmungen und den Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zulässig.
Der Arbeitgeber kann die Verarbeitung von Impfdaten auf der Grundlage der Zustimmung der Arbeitnehmer nicht als rechtmäßig betrachten, da die Zustimmung in diesem Fall aufgrund des Ungleichgewichts der Beziehung zwischen dem Eigentümer und der interessierten Partei in der EU keine gültige Bedingung für die Rechtmäßigkeit darstellen kann Arbeitskontext (unter Berücksichtigung von 43 der Verordnung).