Deutschland

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WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen bieten eine Momentaufnahme der europäischen Situation im September 2023. Bitte beachten Sie, dass es für spezifischere und aktuellere Informationen zu einem einzelnen Land ratsam ist, sich an die lokalen Organisationen zu wenden.

Impfrichtlinien

Das deutsche Masernschutzgesetz schreibt vor, dass ab März 2020 Kinder und Personal in Kindergärten und Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft werden müssen. Dazu gehören Unterkünfte für Asylbewerber, Flüchtlingsunterkünfte und Ferienlager. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen, drohen hohe Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.

Natürlich gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern, daher bedeutet dies faktisch, dass mindestens drei Impfungen erforderlich sind.

Hinweis: In Wirklichkeit besteht keine Impfpflicht, sondern die Pflicht, eine Immunität gegen Masern nachzuweisen, die in einem der folgenden Fälle erlangt werden kann:
  1. Impfung;
  2. Bescheinigung über eine ärztliche Befreiung (wird fast nie akzeptiert);
  3. Immunitätstest.
Punkt 3 ist der, den viele Eltern verwenden. Es wird eine Antikörpertitration durchgeführt und wenn das Kind Masern-IgG hat, kann eine Befreiung beantragt werden.

Für weitere Informationen finden Sie hier den Link zur Website des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html


Schule

Kinderkrippen und Kinderkrippen sind nur für Maserngeimpfte gestattet.


Homeschooling

Artikel 6 der Verfassung besagt: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. (2) Die Fürsorge und Erziehung der Kinder ist ein natürliches Recht der Eltern und in erster Linie ihre Pflicht. Der Staat überwacht sie.“ Übung." Das deutsche Recht erkennt zwar diesen Vorrang der elterlichen Verantwortung an, erlaubt jedoch keinen Heimunterricht auf der Grundlage der religiösen oder pädagogischen Überzeugungen der Eltern; es ist nur aus medizinischen Gründen erlaubt, und selbst dann ist es selten erlaubt.

Es gibt jedoch eine Reihe von Deutschen, darunter einige, die christlichen Gemeinschaften angehören, die ihre Kinder zu Hause erziehen, wenn auch nicht ohne rechtliche Schwierigkeiten. Mit der Zunahme des Homeschoolings haben immer mehr Familien das Land verlassen, um auf die Schwierigkeiten zu reagieren, mit denen sie konfrontiert waren.

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

Daten noch nicht erfasst


Lokale Organisationen setzen sich für Wahlfreiheit im therapeutischen Bereich ein


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Danke EFVV dafür, dass Sie uns die ersten Informationen zur europäischen Situation geliefert haben.

Verpflichtungen in Europa

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