Luxemburg

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Impfrichtlinien

Keine Pflichtimpfungen


Schule

Keine Einschränkungen für Kindergärten und Kindergärten.


Homeschooling

Der Heimunterricht wird von regionalen Schulinspektoren überwacht. Es ist legal, die Grundschule zu Hause zu unterrichten, wenn der Inspektor seine Erlaubnis erteilt. Während der Inspektor einen rechtlichen Grund haben muss, die Erlaubnis nicht zu erteilen, kann er oder sie sie später widerrufen, wenn er oder sie der Meinung ist, dass die häusliche Erziehung des Kindes nicht den staatlichen Standards entspricht. Im Falle einer Ablehnung können Eltern Berufung einlegen, wenn sie nachweisen können, dass die Erziehung ihrer Kinder den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Auch wenn Eltern sich aus verschiedenen Gründen für Homeschooling entscheiden können, etwa aufgrund langfristiger Erkrankungen oder unterschiedlicher philosophischer oder religiöser Überzeugungen, sollte die primäre Überlegung immer das „Wohl“ des Kindes sein. Dies kann natürlich zu Debatten zwischen Homeschoolern und der Regierung führen. Gestützt auf rechtliche und empirische Argumente konnten bisher alle Meinungsverschiedenheiten durch Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Behörden beigelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

Der Heimunterricht wird von regionalen Schulinspektoren überwacht. Es ist legal, die Grundschule zu Hause zu unterrichten, wenn der Inspektor seine Erlaubnis erteilt. Obwohl der Inspektor einen rechtlichen Grund für die Verweigerung der Erlaubnis haben muss, kann er die Erlaubnis später widerrufen, wenn er der Meinung ist, dass die häusliche Erziehung des Kindes nicht den staatlichen Standards entspricht. Im Falle einer Ablehnung können Eltern Berufung einlegen, wenn sie nachweisen können, dass die Erziehung ihrer Kinder den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Auch wenn Eltern sich aus verschiedenen Gründen für Homeschooling entscheiden können, etwa aufgrund langfristiger Erkrankungen oder unterschiedlicher philosophischer oder religiöser Überzeugungen, sollte die primäre Überlegung immer das „Wohl“ des Kindes sein. Dies kann natürlich zu Debatten zwischen Homeschoolern und der Regierung führen. Gestützt auf rechtliche und empirische Argumente konnten bisher alle Meinungsverschiedenheiten durch Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Behörden beigelegt werden.


Lokale Organisationen setzen sich für Wahlfreiheit im therapeutischen Bereich ein


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