Polonia

Polonia

WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen bieten eine Momentaufnahme der europäischen Situation im September 2023. Bitte beachten Sie, dass es für spezifischere und aktuellere Informationen zu einem einzelnen Land ratsam ist, sich an die lokalen Organisationen zu wenden.

Impfrichtlinien

In Polen gibt es 10 (zehn) Pflichtimpfungen:

  1. Diphtherie (5 Dosen, im Alter von 2, 4, 6, 18 Monaten und 6 Jahren)
  2. Haemophilus influenzae Typ B (4 Dosen nach 2, 4, 6, 18 Monaten)
  3. Hepatitis B (3 Dosen, bei der Geburt, im 2. und 7. Monat)
  4. Masern (2 Dosen, im Alter von 12 Monaten und 6 Jahren)
  5. Mumps (2 Dosen, im Alter von 12 Monaten und 6 Jahren)
  6. Keuchhusten (GANZE ZELLE, 4 Dosen, im Alter von 2, 4, 6 und 18 Monaten)
  7. Poliomyelitis (3 Dosen, nach 4, 6 und 18 Monaten)
  8. Röteln (2 Dosen, im Alter von 12 Monaten und 6 Jahren)
  9. Tetanus (5 Dosen, im Alter von 2, 4, 6, 18 Monaten und 6 Jahren)
  10. Tuberkulose (1 Dosis bei der Geburt)

Die Pneumokokken-Impfung ist seit 2017 verpflichtend eingeführt.

Auch der HPV-Impfstoff Gardasil, bekannt als Silgard, ist im Einsatz. Eine Mittelschullehrerin war furchtbar schockiert, als sie sah, wie Dutzende Mädchen nach der Rückkehr in die Schule ohnmächtig wurden, das Bewusstsein verloren und Krämpfe hatten. Sie waren gerade in ein medizinisches Zentrum gebracht worden und hatten den HPV-Impfstoff erhalten. Die Lehrerin wurde daran gehindert, Maßnahmen gegen den Vorfall zu ergreifen, da ihr mitgeteilt wurde, dass dies ihre Entlassung nach sich ziehen würde.

Polen unterscheidet sich deutlich von den meisten europäischen Ländern und von Russland in einem so wichtigen Aspekt des Lebens wie den Menschenrechten. Menschenrechte betreffen auch Impfungen. Polen hat das Europäische Übereinkommen über Bioethik nie ratifiziert und es gibt eine Durchdringung der Pharmaindustrie und öffentlicher Institutionen, und Entscheidungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit werden von „Kumpanen“ getroffen – Das sagen Soziologen (Stangen).


Schule

Daten noch nicht erfasst


Homeschooling

Homeschooling ist legal. Artikel 37 (Teile 1-8) des polnischen Bildungsgesetzes besagt, dass Eltern beim Direktor einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Schule in der Region, in der die Familie lebt, eine Erlaubnis für den Heimunterricht beantragen können. In den Artikeln 37, 40.3 und 41.1.1 sind außerdem die allgemeinen Bedingungen für Homeschooling aufgeführt, einschließlich der Verpflichtung, dem Direktor eine Stellungnahme des regionalen öffentlichen Amtes für psychologische und pädagogische Beratung zusammen mit anderen Dokumenten vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

In Polen gibt es kein Programm zur Entschädigung von Impfschäden und Impfunfälle (AEFIs) werden nicht anerkannt oder gemeldet, wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist.


Lokale Organisationen setzen sich für Wahlfreiheit im therapeutischen Bereich ein

  • Nationaler Verband für Wissensimpfung „STOP NOP“


Wenn Sie Ungenauigkeiten feststellen und uns bei der Aktualisierung des folgenden Blattes helfen möchten, schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Danke EFVV dafür, dass Sie uns die ersten Informationen zur europäischen Situation geliefert haben.

 

Verpflichtungen in Europa

Verpflichtungen in Europa
Klicken Sie, um den Staat auszuwählen
Corvelva

Veröffentlichen Sie das Menümodul an der Position "offcanvas". Hier können Sie auch andere Module veröffentlichen.
Erfahren Sie mehr.