Tschechische Republik

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WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen bieten eine Momentaufnahme der europäischen Situation im September 2023. Bitte beachten Sie, dass es für spezifischere und aktuellere Informationen zu einem einzelnen Land ratsam ist, sich an die lokalen Organisationen zu wenden.

Impfrichtlinien

In der Tschechischen Republik besteht eine Impfpflicht gegen 9 (neun) Krankheiten. Sie betreffen Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren und sind:

  1. Differit
  2. Tetano
  3. Keuchhusten
  4. Polio
  5. Haemophilus influenzae Typ B
  6. Epatit B.
  7. Masern
  8. Parotit
  9. Rosolie

Den Link zu den von der Regierung bereitgestellten Informationen und Links zu verwandten Rechtsvorschriften finden Sie hier: https://www.nzip.cz/clanek/191-ockovani-v-ceske-legislative

Es besteht eine obligatorische Tetanusimpfung mit einer Auffrischungsimpfung alle 15–20 Jahre. Dies ist jedoch nur eine formelle Verpflichtung. Im Falle einer Ablehnung gibt es keine Sanktionen.

Im Gesundheitswesen und bei Rettungsdiensten (Feuerwehr, Polizei, Armee etc.) besteht eine Impfpflicht gegen Tetanus und Hepatitis B. Eine Nichtimpfung kann zum Verlust des Rechts auf Gesundheit führen. Die Nichtdurchführung dieser Impfungen kann zur Kündigung des Arbeitsvertrages führen.


Schule

Eine unterlassene Impfung hat folgende Konsequenzen:

  1. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 tschechischen Kronen für jeden Elternteil (im Falle einer stichprobenartigen Überprüfung der Krankenakten des Kindes beim Kinderarzt durch die staatliche Gesundheitsbehörde „KHS“).
  2. Sie können ihre Kinder nicht in Kindergärten oder Kindergärten schicken, die vom Staat verwaltet werden oder Zuschüsse aus öffentlichen Quellen erhalten (es gibt jedoch einige private Einrichtungen, die ungeimpfte Kinder aufnehmen, aber diese sind rar, ziemlich teuer und nicht überall verfügbar).
  3. Die Teilnahme Ihres Kindes an Sommercamps, Sporttrainingslagern und ähnlichen Veranstaltungen ist nicht möglich, sofern diese länger als 5 Tage dauern oder für mehr als 29 Kinder organisiert werden. Diese Camps erfreuen sich großer Beliebtheit bei Schulkindern, die das Teilnahmeverbot für Gleichaltrige als ziemlich diskriminierend empfinden.

Homeschooling

Nach dem neuen Schulgesetz kann die Schulpflicht in Form von Einzel-/Heimunterricht erfüllt werden, der ohne regelmäßigen Besuch des Schulunterrichts erfolgt. Die Einzelschulerlaubnis wird vom Direktor der Schule, an der der Schüler angemeldet war, auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des gesetzlichen Vertreters des Schülers erteilt. Heutzutage können Kinder während der gesamten Zeit der „Grundschule“ – 9 Klassen im Alter von 6–7 Jahren bis 15–16 Jahren – zu Hause unterrichtet werden.

Schüler, die die Schule zu Hause besuchen, haben hinsichtlich der Nutzung von Lehrmitteln die gleichen Rechte wie andere Schüler und können an schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Der Verlauf seiner individuellen Ausbildung richtet sich nach der Vereinbarung mit der Schulleitung, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Schule bietet den Eltern methodische Unterstützung (Entwicklung des Studienplans und Auswahl der Lehrbücher), organisiert Treffen mit den Eltern, führt Schülerakten und lädt sie zweimal im Jahr zu Tests ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

Es gibt ein Gesetz, das Impfgeschädigte entschädigen soll, aber bisher wurde es nie angewendet (September 2023).

Den Link zum Gesetz finden Sie hier: https://www.zakonyprolidi.cz/cs/2020-116

Offiziell gelten alle Impfungen als absolut sicher, Impfverletzungen werden nur sehr selten in Patientenakten erfasst, obwohl Ärzte dies gelegentlich inoffiziell zugeben.


Lokale Organisationen setzen sich für Wahlfreiheit im therapeutischen Bereich ein


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Danke EFVV dafür, dass Sie uns die ersten Informationen zur europäischen Situation geliefert haben.

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