Spanien

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WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen bieten eine Momentaufnahme der europäischen Situation im September 2023. Bitte beachten Sie, dass es für spezifischere und aktuellere Informationen zu einem einzelnen Land ratsam ist, sich an die lokalen Organisationen zu wenden.

Impfrichtlinien

In Spanien gibt es keine Impfpflicht, der Druck der Gesundheitsbehörden ist jedoch sehr hoch. Bei Kindern liegt die Einhaltung der Impfrichtlinien bei etwa 95 %, bei Erwachsenen und älteren Menschen bei 40 %. Nur 12 % der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind geimpft.


Schule

Ungeimpfte Kinder werden in Spanien in jeden Kindergarten (Kinderkrippe und Kindergarten) aufgenommen. Gelegentlich nehmen einige Privatschulen ungeimpfte Kinder nicht auf.


Homeschooling

In einigen Gebieten wird Homeschooling von der lokalen Regierung reguliert, jedoch nicht in allen Gebieten Spaniens. Artikel 4 des spanischen Bildungsgesetzes legt fest, dass der grundlegende Bildungsprozess eine zehnjährige Schulzeit umfasst und dass er im Alter zwischen 6 und 16 Jahren absolviert werden muss. Ob der Unterricht im schulischen Rahmen stattfinden muss oder ob auch Heimunterricht zulässig ist, wird nicht eindeutig geregelt.

Artikel 27 der spanischen Verfassung zum Recht auf Bildung besagt: „Jeder Einzelne hat das Recht auf Bildung. Die Lehrfreiheit wird anerkannt und Bildung zielt auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit unter Beachtung der demokratischen Grundsätze des Zusammenlebens sowie der Grundrechte und -freiheiten ab.“.

Es gibt keine weiteren bundesweiten Regelungen zum Thema Homeschooling und sowohl Befürworter als auch Kritiker auf beiden Seiten des Themas fühlen sich häufig unsicher über ihre Rechtslage.

Viele Familien können und tun es auch, wenn sie in Spanien zu Hause unterrichten möchten. Um dies zu tun, ohne gegen spanisches Recht zu verstoßen oder Bußgelder von den örtlichen Bildungsbehörden zu erleiden, müssen Sie sich an Ihre örtliche Bildungsbehörde wenden und eine Homeschool-Erklärung einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteHSLDA.


Impfkalender

Weitere Informationen finden Sie auf der WebsiteECDC.


Anerkennung und Entschädigung für Impfschäden

Die Pharmakovigilanzdienste in Spanien wurden 1980 eingerichtet und erfassen etwa 1 % der Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die Erfassung der Nebenwirkungen von Impfstoffen beträgt jedoch weniger als 1 %. Gesundheitsbehörden und Pharmaunternehmen erkennen die Nebenwirkungen von Impfstoffen nicht an und es gibt kein Entschädigungsprogramm. Nur etwa 0,1 % der unerwünschten Ereignisse landen vor Gericht und werden anerkannt.
Seit 2008 informieren Pharmaunternehmen verstärkt über Kontraindikationen und Nebenwirkungen von Impfstoffen und deren Zusammensetzung. Leider sind sich die meisten Menschen dessen nicht bewusst.


Lokale Organisationen setzen sich für Wahlfreiheit im therapeutischen Bereich ein


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Danke EFVV dafür, dass Sie uns die ersten Informationen zur europäischen Situation geliefert haben.

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