Covid: Datenschutzgarant, keine „Impfpässe“ für den Zugang zu Räumlichkeiten oder die Nutzung von Diensten ohne nationales Gesetz

Covid: Datenschutzgarant, Nein zu „Impfausweisen“ für den Zugang zu Räumlichkeiten oder die Nutzung von Diensten ohne nationales Gesetz

Dieser Artikel ist der Pressemitteilung des Datenschutzgaranten vom 1. März 2021 entnommen.


Covid: Datenschutzgarant, keine „Impfpässe“ für den Zugang zu Räumlichkeiten oder die Nutzung von Diensten ohne nationales Gesetz

Mit dem Aufkommen der Anti-Covid-19-Impfstoffe wird die Möglichkeit diskutiert, mit der Implementierung von Lösungen zu beginnen, einschließlich digitaler (z. Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten oder zur Nutzung bestimmter Dienstleistungen (zB Flughäfen, Hotels, Bahnhöfe, Fitnessstudios usw.).

In diesem Zusammenhang weist der Datenschutzgarant öffentliche Entscheidungsträger und italienische private Betreiber auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten hin, wenn auf die oben genannten Lösungen zurückgegriffen werden soll.

Tatsächlich handelt es sich bei den Daten zum Impfstatus um besonders heikle Daten, deren falsche Behandlung sehr schwerwiegende Folgen für das Leben und die Grundrechte von Menschen haben kann: Folgen, die in diesem Fall zu Diskriminierung, Verstößen und unrechtmäßigen Kompressionen der verfassungsmäßige Freiheiten.

Die Garantin ist daher der Auffassung, dass die Verarbeitung von Daten über den Impfstatus von Bürgern zum Zweck des Zugangs zu bestimmten Räumlichkeiten oder der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen unter Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes einem nationalen Gesetz unterliegen muss (insbesondere der Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung), um einen fairen Ausgleich zwischen dem zu verfolgenden öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse an der Vertraulichkeit zu erreichen.

In Ermangelung dieser möglichen Rechtsgrundlage – über deren Vereinbarkeit mit den in der EU-Verordnung festgelegten Grundsätzen behält sich die Garantiegeberin das Recht vor zu entscheiden – die Nutzung von Apps und Ausweise, die geimpfte von ungeimpften Bürgern unterscheiden sollen, sind als unrechtmäßig anzusehen.

Die Angelegenheit wird Gegenstand eines demnächst erscheinenden Berichts an das Parlament sein.

Rom, 1 März 2021


Quelle: https://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9550331

Corvelva

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